Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schoen GmbH

1. Geltung

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Geschäftsbeziehungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Schoen GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden. Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen - insb. in Einkaufsbedingungen des Käufers - sind für die Schoen GmbH selbst bei Kenntnis, nur verbindlich, sofern sie schriftlich von der Schoen GmbH bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

2. Vertragsschluss, Form, Rücktritt, Vorauszahlung

Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Der Vertragsschluss und alle weiteren, den Vertrag betreffenden Erklärungen bedürfen der Schrift- Text- oder elektronischen Form. Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebotes dar, es sei denn, die Annahme wird in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt. Sofern eine Bestellung auf elektronischem Weg erfolgt, wird der Vertragstext von der Schoen GmbH gespeichert und dem Käufer auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Im übrigen werden die Informationspflichten des § 312 e Abs. 1 Nr. 1-3 BGB ausgeschlossen. Stellt sich nach Bestätigung eines Auftrags eine Gefährdung des Zahlungsanspruches der Schoen GmbH heraus, so hat die Schoen GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen.

3. Preise, Skonto, Verzugszinsen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die genannten Preise sind Nettopreise und beziehen sich auf 1000 Stück bzw. die gesondert angeführte Einheit. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet. Die Zahlung hat spätestens binnen 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Waren auf keinen Fall verbindlich.

Erfolgt Zahlungseingang bei der Schoen GmbH innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt, wenn keine früheren Rechnungen überfällig sind und nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Forderungen sofort fällig.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

4. Verpackung, Versand und Gefahrübergang

a) Die Preise der Schoen GmbH verstehen sich, wenn nicht anderes vereinbart, für Lieferung frei Haus inklusive einfacher Verschnürung oder Palettierung. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt der Schoen GmbH überlassen. Der Versand per Bahn wird unfrankiert durchgeführt. Die zu Lasten gehende Fracht ist vom Empfänger zu verauslagen und kann vom Rechnungsbetrag - jedoch ohne Zustellkosten - gekürzt werden.

b) Wünscht der Käufer eine darüber hinausgehende Verpackung, so wird diese gesondert berechnet. Paletten, die der Wiederverwendung dienen, werden als Palettendarlehen zur Verfügung gestellt. Die Erfassung erfolgt über ein Palettenkonto als Belastung bei der Warenauslieferung und Gutschrift bei Rückgabe von Leerpaletten. Für die Abwicklung gelten die handelsüblichen Regelungen des Palettenverkehrs. Bestände an Paletten, die den normalen Lieferumfang bzw. ein vereinbartes Palettenlimit oder eine entsprechende Lagerdauer überschreiten, werden dem Käufer zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

c) Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.

d) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

e) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.

6. Rücktrittskosten

Tritt der Käufer unberechtigt vom erteilten Auftrag zurück, kann die Schoen GmbH unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises, mindestens jedoch ein Betrag von 30,00 EURO, für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7. Klischee- und Stanzwerkzeuge

Die anfallenden Aufwendungen werden für alle Erstausführungen zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt; die Klischeemodelle verbleiben jedoch im Eigentum der Schoen GmbH. Die Aufbewahrung der Klischees und Werkzeuge erfolgt nach der letzten Lieferung noch für die Dauer eines vollen Jahres. Nach Ablauf dieser Frist ist die Schoen GmbH berechtigt Klischee- und Stanzwerkzeuge ohne Rücksprache zu vernichten.

8. Lieferumfang, - fristen, Verträge auf Abruf, Verzug und Unmöglichkeit

a) Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht sowie branchenübliche Mehroder Minderlieferungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Schoen GmbH behält sich nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor, die auch für Ersatzlieferungen gelten:

Bis zu 500 Stück 30 %, bis 1000 Stück 25%, bis 1500 Stück 20%, bis zu 3000 Stück 15%, über 3000 Stück 10 %. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Bei Teillieferungen kann die Schoen GmbH den Spielraum nach ihrem Ermessen auf die einzelnen Lieferungen verteilen. Gewichtsabweichungen von 5 %, die durch die Toleranz in den qm-Gewichten der Papiererzeugung begründet sind, gelten als handelsüblich. Auch können nach Wahl der Schoen GmbH als qualitätsgleich Halbzellulose durch Wellenstoffpapiere mit höherem Einsatzgewicht ersetzt werden. Für Abweichungen in der Papierfarbe, Leimung, Glätte und Reinheit sowie der Druckfarbe haftet die Schoen GmbH nur dann, wenn sie für den Käufer unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar sind. Die Verarbeitung der Verpackungen wird branchenüblich durchgeführt; je nach den Gegebenheiten mit laschengeklebter, streifengeklebter oder gehefteter Fabrikkante.

Die Angaben der Maße erfolgen in der Reihenfolge Länge + Breite + Höhe und sind stets das Innenmaß in mm.

b) Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung auf Abruf ist der Käufer verpflichtet, die Bestellmenge während des Auftrages einzuteilen und abzunehmen. Ist die Bestellmenge im Abrufzeitraum nicht abgenommen, so ist die Schoen GmbH unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, Abnahme und Zahlung der gesamten Restmenge zu verlangen.

Ist ein Abrufzeitraum nicht festgelegt, so ist die Schoen GmbH im Fall des Nichtabrufs im üblichen oder vereinbarten Zeitraum berechtigt, eine Frist für den weiteren Abruf zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte Zahlung der gesamten Restbestellmenge zu verlangen.

c) die Schoen GmbH bemüht sich, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Der Käufer kann Rücktritt oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung erst verlangen, wenn er der Schoen GmbH eine angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat.

d) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die die Schoen GmbH nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der Schoen GmbH und deren Unterlieferanten eintreten und diese die Umstände auch nicht zu vertreten haben. Im Übrigen haftet die Schoen GmbH wegen Verzugs und Unmöglichkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Eigentumsvorbehalt

a) Die Schoen GmbH behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Schoen GmbH zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, sowie Beschädigung oder Vernichtung der Ware hat der Käufer die Schoen GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

b) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf die Schoen GmbH übergehen: Der Käufer tritt der Schoen GmbH bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Schoen GmbH die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Schoen GmbH verpflichtet sich die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Schoen GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretungen mitteilt.

c) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Schoen GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diese zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Schoen GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Schoen GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen, verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

d) Die Schoen GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände liegt bei der Schoen GmbH.

10. Mängelrüge und Gewährleistung

Die Schoen GmbH übernimmt für die von ihr gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, die abschließend die Gewährleistungsregeln enthalten und welche keine Garantie im Rechtssinne darstellen:

a) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Die Ware ist nach der schriftlich mit der Schoen GmbH vereinbarten Spezifikation zu überprüfen. Liegt eine solche schriftlich vereinbarte Spezifikation nicht vor, so gilt automatisch die von der Schoen GmbH erstellte Spezifikation der gelieferten Ware. Festgestellte Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Empfang der Ware durch schriftliche Anzeige unter gleichzeitiger Beifügung von Musterexemplaren, aus denen der Mangel ersichtlich ist, gegenüber der Schoen GmbH zu rügen. Unterlässt der Käufer diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Schoen GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Schoen GmbH Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist.

c) Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Arglist.

d) Branchenübliche Abweichungen in der Leimung, Glätte sowie Reinheit des Papiers, Klebung, Haftung, Farben, Druck, Gewichtsunterschiede bis zu 5 % nach oben und unten, sowie Maßabweichungen von 1 %, mindestens aber 3 mm, gelten nicht als Mangel. Für Eigenschaften der Ware im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet die Schoen GmbH nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung.

e) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

11. Haftungsbeschränkung, Verjährung von Schadensersatzansprüchen

a) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Schoen GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Schoen GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

c) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen a) und b) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Schoen GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

d) Soweit die Haftung der Schoen GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Schoen GmbH.

e) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

a) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag ist Köln.

b) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Schoen GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Schoen GmbH ist auch berechtigt am Geschäftssitz des Käufers zu klagen.

c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13. Datenschutz

Die Schoen GmbH ist berechtigt, die Daten des Kunden elektronisch zu speichern, § 33 BDSG. AGBs